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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung März und April 2018
  • Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten
  • Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
  • Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
  • Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn
  • Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen
  • Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
  • Verzicht auf Vergütungsanspruch als freigebige Zuwendung
  • Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitsgebers zu einer Direktversicherung
  • Staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten sind nicht pfändbar

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

Download: Blitzlicht März 2018