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AKTUELLE NEUIGKEITEN

Erhalten Sie alle Neuigkeiten über uns und unsere Kanzlei

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung März und April 2018
  • Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten
  • Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
  • Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
  • Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn
  • Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen
  • Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
  • Verzicht auf Vergütungsanspruch als freigebige Zuwendung
  • Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitsgebers zu einer Direktversicherung
  • Staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten sind nicht pfändbar

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

Download: Blitzlicht März 2018

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