AKTUELLE NEUIGKEITEN
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung März und April 2018
- Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten
- Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
- Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
- Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
- Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn
- Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen
- Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
- Verzicht auf Vergütungsanspruch als freigebige Zuwendung
- Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitsgebers zu einer Direktversicherung
- Staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten sind nicht pfändbar
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
Download: Blitzlicht März 2018