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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER

Blitzlicht Februar 2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2018 und März 2018
  • Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen
  • Organschaft: (Nicht)anerkennung des Gewinnabführungsvertrags bei Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter
  • Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten
  • Nachlassverbindlichkeiten: Kosten für vom Erben beauftragte Schadensbeseitigung für einen vor dem Erbfall eingetretenen Schaden
  • Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen
  • Aufgrund Verteilung noch nicht abgezogene Erhaltungsaufwendungen können nicht von Erben geltend gemacht werden
  • Verbindlichkeit einer Weisung
  • Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen
  • Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels
  • Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

Download:  Blitzlicht Februar 2018