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Blitzlicht Februar 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2018 und März 2018
- Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen
- Organschaft: (Nicht)anerkennung des Gewinnabführungsvertrags bei Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter
- Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverbindlichkeiten: Kosten für vom Erben beauftragte Schadensbeseitigung für einen vor dem Erbfall eingetretenen Schaden
- Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen
- Aufgrund Verteilung noch nicht abgezogene Erhaltungsaufwendungen können nicht von Erben geltend gemacht werden
- Verbindlichkeit einer Weisung
- Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen
- Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels
- Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
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