Unsere neueste Mandanten-Monatsinformation steht zum Abruf bereit. In der Ausgabe für…

Newsletter LORZ + PARTNER April 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung April 2018 und Mai 2018
- Keine Ansparabschreibung für Luxus-Pkw
- Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
- Betriebsausgabenabzug von Zahlungen des Franchisenehmers für Werbeleistungen
- Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer
- Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
- Änderungskündigung bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
- Ende der Berufsausbildung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungszeit
- Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen
- Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
- Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahestehende Personen
- Aufteilung von Werbungskosten bei Dauertestamentsvollstreckung
- Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
- Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
Download: Blitzlicht April 2018