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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER April 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung April 2018 und Mai 2018
  • Keine Ansparabschreibung für Luxus-Pkw
  • Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
  • Betriebsausgabenabzug von Zahlungen des Franchisenehmers für Werbeleistungen
  • Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Höhe der Weihnachtsgratifikation bei einseitigem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • Änderungskündigung bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
  • Ende der Berufsausbildung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungszeit
  • Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen
  • Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
  • Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahestehende Personen
  • Aufteilung von Werbungskosten bei Dauertestamentsvollstreckung
  • Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
  • Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

Download: Blitzlicht April 2018