Unsere neueste Mandanten-Monatsinformation steht zum Abruf bereit. In der Ausgabe für…

Newsletter LORZ + PARTNER Mai 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung Mai 2018 und Juni 2018
- Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung
- Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum
- Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
- Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
- Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
- Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
- Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
- Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen
- Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
- Differenzbesteuerung für Reiseleistungen
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
Download: Blitzlicht Mai 2018