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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER Juli 2018

Die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung Juli 2018 und August 2018
  • Pauschalierung der Einkommensteuer für betriebliche Zuwendungen
  • Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadensersatz
  • Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
  • Verwalter muss Hausgeldansprüche bei Zwangsversteigerung anmelden
  • Forderung auf Schadensersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich
  • Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus
  • Zuschätzungen bei nicht nachvollziehbaren Zahlungseingängen
  • Zulässigkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags im Gesamthandsvermögen bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen
  • Reiseveranstalter können sich beim Bezug von Reisevorleistungen auf das Unionsrecht berufen
  • Vereinssatzung muss Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit beinhalten
  • Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH wegen mangelnder Organisation und Überwachung
  • Werkvertragsrecht: Schadensersatz kann nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen werden

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

Download: Blitzlicht Juli 2018