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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER August 2018

Die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung August 2018 und September 2018
  • Wohnungseigentümer müssen auch hohe Sanierungskosten tragen
  • Geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklung oder steuerliche Veräußerung
  • Kindergeldanspruch bei mehraktiger Berufsausbildung
  • Privatverkauf bei eBay ist dem Inhaber des eBay-Nutzernamens zuzurechnen
  • Vorsteuerabzug für Verzicht auf Pachtvertrag trotz steuerfreier Grundstücksveräußerung möglich
  • Hinzuschätzung aufgrund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen
  • Nachzahlungszinsen könnten ab 2015 verfassungswidrig hoch sein
  • Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
  • Zwischen GbR-Gesellschaftern vereinbartes Pkw-Privatnutzungsverbot zur Vermeidung der 1 % Regelung kann unbeachtlich sein
  • Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung
  • Kein Lohnzufluss bei Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand
  • Dashcam-Aufnahmen: Verwertbarkeit als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
  • Nachbarschaftshilfe: Haftung im Schadensfall?

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

Download: Blitzlicht August 2018