AKTUELLE NEUIGKEITEN
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Die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung November 2018 und Dezember 2018
- Berücksichtigung von Verlusten nur bei Ansatz im Körperschaftsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbescheid
- Werbungskosten für das an den Arbeitgeber vermietete Homeoffice
- Berücksichtigung von Versandkosten bei der 44 EUR-Sachbezugsfreigrenze
- Auszahlung einer bei einem berufsständischen Versorgungswerk vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung steuerfrei
- Umsatzsteuerbefreiung: Fahrschulerlaubnis als erforderliche Bescheinigung
- Jahresabschluss 2017 muss bis zum Jahresende 2018 veröffentlicht werden
- Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung
- Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten durch Beseitigung verdeckter Mängel nach Immobilienerwerb
- Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, allerdings nicht bei Zweitwohnung
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
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