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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER Oktober 2018

Die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2018 und November 2018
  • Verschmelzung nach Forderungsverzicht gegen Besserungsschein kann verdeckte Gewinnausschüttung auslösen
  • Zuordnung des verrechenbaren Verlusts bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils
  • Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis aller Aufwendungen
  • Verkauf von Champions-League-Finaltickets unterliegt nicht der Einkommensteuer
  • Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
  • Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn
  • Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus
  • Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung
  • Kein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
  • Betriebskosten müssen nach tatsächlicher Wohnfläche abgerechnet werden
  • Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses
  • Berichtigung einer Rechnung bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

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