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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER März 2019

Unser Newsletter für März 2019 steht zum Abruf bereit. Dieses Mal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2019 und April 2019
  • Fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zur Verwendungsfestschreibung auf 0 EUR
  • Voraussetzungen für die Abzinsung von Verbindlichkeiten
  • Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis
  • Vermieter muss keine Fenster putzen
  • Nachweisanforderungen für den Vorsteuerabzug
  • Umsatzsteuerentstehung bei Sollbesteuerung
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Juli
  • Keine Lohnzuschläge für Zeiten, in denen Überstunden abgebaut werden
  • Seit 1. Januar 2019: Steuerlicher Rückenwind bei Fahrten mit dem Dienstfahrrad sowie für dienstliche Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

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