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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER Februar 2019

Unser Newsletter für Februar 2019 steht zum Abruf bereit. Dieses Mal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar 2019 und März 2019
  • Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem
  • Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
  • Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
  • Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
  • Ehefrau der Kindsmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kinds
  • Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend
  • Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter bleibt bestehen
  • EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruch
  • Job Ticket ab 2019 steuerfrei
  • Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr
  • Trompetenspiel im Reihenhaus in Maßen erlaubt

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

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