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Blitzlicht August 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung August 2017 und September 2017
- Häusliches Arbeitszimmer eines Selbstständigen mit eingeschränktem betrieblichem Arbeitsplatz kann steuerlich abzugsfähig sein
- Keine Absetzung für Abnutzung auf die Anschaffungskosten einer Vertragsarztzulassung
- Kassenführungsmängel bei PC-Kassensystemen
- Pauschale Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde ist nicht abziehbar
- Übersetzungstätigkeit kann durch Zukauf von Fremdübersetzungen gewerblich werden
- Beschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften ist verfassungswidrig
- Im eigenwirtschaftlichen Interesse eines Reiseveranstalters gewährter Rabatt an Reisebüroangestellten ist kein Arbeitslohn
- Wann sind Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer umsatzsteuerfrei?
- Aufteilung vorab entstandener Werbungskosten bei verbilligter Vermietung
- Strenge Anforderungen an die Schriftform bei Befristung von Arbeitsverträgen
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
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