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Blitzlicht Juli 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2017 und August 2017
- Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns: Zulagen und Prämien als Bestandteile des Mindestlohns
- Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit
- Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf muss Vermieter Schadensersatz zahlen
- Typisierende Annahme der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung bei Nießbrauchsrecht
- Kosten medizinischer Seminare als außergewöhnliche Belastung
- Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
- Privates Veräußerungsgeschäft: Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung
- Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten Gesellschafter Geschäftsführer muss wegen möglicher Überversorgung überprüft werden
- Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen
- Abmahnung und Aufwendungsersatz sind umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch
- Verspätete Anmeldung eines Reisemangels bei unklaren Reiseunterlagen
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
Download: Blitzlicht Juli 2017