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AKTUELLE NEUIGKEITEN

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Unsere Mandanten-Monatsinformation für Juli 2022 steht zum Abruf bereit. Diesmal informieren wir u.a. zu folgenden Themen:

Der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen wesentlichen Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom. Das Finanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen.

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

Hier geht es zur Gesamtausgabe: Mandanten-Monatsinformation Juli 2022

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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