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Steuerberater

Mandanten-Monatsinformation August 2022

Unsere Mandanten-Monatsinformation für August 2022 steht zum Abruf bereit. Diesmal informieren wir u.a. zu folgenden Themen:

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch nehmen.

Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

Hier geht es zur Gesamtausgabe: Mandanten-Monatsinformation August 2022

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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