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WIRTSCHAFTSMEDIATION

Nicht in jedem Konfliktfall ist der Gang vor Gericht die richtige Lösung. Selbst im Falle des gerichtlichen Obsiegens werden Urteile vielfach als ungerecht empfunden und der Streit ist damit nicht endgültig beigelegt. Das belastet sowohl die geschäftlichen als auch die familiären Beziehungen und kann diese endgültig zerstören. Auch die lange Verfahrensdauer und die hohen Kosten empfinden viele Prozessbeteiligte als Belastung. Außergerichtliche Konfliktlösungen erlangen daher zunehmend an Bedeutung. LORZ + PARTNER unterstützt Sie im Rahmen eines Mediationsverfahrens bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Geschäftspartnern und inner- wie außerbetrieblichen Konfliktbewältigungen.

Mediation (lateinisch: „Vermittlung“) ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts selbstverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der – anders als etwa ein Richter – keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Kennzeichnend für den Mediator ist vielmehr seine Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung, mit der er die Parteien anleitet, meist schnelle und flexible, oft auch kostengünstigere Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren. Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen aufgebrochen und gegenseitige Kommunikation wieder ermöglicht. Der Gedanke der Mediation ist nicht neu; schon in der Antike ging man nach der Methode vor, Konflikte durch eine Verhandlungs- und Vermittlungsstrategie unter Zuhilfenahme von Dritten beizulegen. In der Mediation sind die Beteiligten aufgefordert, die Konfliktlösung in die eigene Hand zu nehmen und selbst Verantwortung zu übernehmen, also durchaus übliche Attribute und Bedürfnisse von modernen Menschen. Anders als bei Schlichtung, Schiedsgericht oder ordentlichem Gericht kann das Problem nicht auf einen Dritten delegiert werden. Mediation ist in die Zukunft gerichtet und versucht nicht Recht und Unrecht in der Vergangenheit aufzuarbeiten. Vielmehr wird im Mediationsverfahren die Zukunft gestaltet.

Speziell bei wirtschaftlichen Streitigkeiten bietet sich die Mediation an als ein alternatives, außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Beteiligten mit Hilfe eines neutralen, allparteilichen Dritten freiwillig versuchen, selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösungen zum allseitigen Nutzen zu entwickeln.

Eine Wirtschaftsmediation kann ebenso bei gesellschaftsrechtlichen und innerbetrieblichen Konflikten (insbesondere bei Familienunternehmen) aber auch bei Verhandlungen zwischen Unternehmen gewinnbringend sein, denn die Mediation schafft vielfach die Möglichkeit, dass die Beteiligten auch in Zukunft gut miteinander auskommen.

Bei einer erfolgreichen und gerade nicht öffentlichen Mediation werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Eine Wirtschaftsmediation bietet sich vor allem bei folgenden Konfliktfeldern an:

  • Wirtschaftliche Auseinandersetzung
  • Auseinandersetzung zwischen Partnern, Nachbarn, etc.
  • Erbfolge
  • Gesellschafterstreitigkeit
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Umstrukturierungsmaßnahmen

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsmediator (IHK) Stephan Fröhle von der Kanzlei LORZ + PARTNER, Eichstätt gerne zur Verfügung.

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WIRTSCHAFTS-
MEDIATION

Nicht in jedem Konfliktfall ist der Gang vor Gericht die richtige Lösung. Selbst im Falle des gerichtlichen Obsiegens werden Urteile vielfach als ungerecht empfunden und der Streit ist damit nicht endgültig beigelegt. Das belastet sowohl die geschäftlichen als auch die familiären Beziehungen und kann diese endgültig zerstören. Auch die lange Verfahrensdauer und die hohen Kosten empfinden viele Prozessbeteiligte als Belastung. Außergerichtliche Konfliktlösungen erlangen daher zunehmend an Bedeutung. LORZ + PARTNER unterstützt Sie im Rahmen eines Mediationsverfahrens bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Geschäftspartnern und inner- wie außerbetrieblichen Konfliktbewältigungen.

Mediation (lateinisch: „Vermittlung“) ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts selbstverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der – anders als etwa ein Richter – keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Kennzeichnend für den Mediator ist vielmehr seine Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung, mit der er die Parteien anleitet, meist schnelle und flexible, oft auch kostengünstigere Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren. Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen aufgebrochen und gegenseitige Kommunikation wieder ermöglicht. Der Gedanke der Mediation ist nicht neu; schon in der Antike ging man nach der Methode vor, Konflikte durch eine Verhandlungs- und Vermittlungsstrategie unter Zuhilfenahme von Dritten beizulegen. In der Mediation sind die Beteiligten aufgefordert, die Konfliktlösung in die eigene Hand zu nehmen und selbst Verantwortung zu übernehmen, also durchaus übliche Attribute und Bedürfnisse von modernen Menschen. Anders als bei Schlichtung, Schiedsgericht oder ordentlichem Gericht kann das Problem nicht auf einen Dritten delegiert werden. Mediation ist in die Zukunft gerichtet und versucht nicht Recht und Unrecht in der Vergangenheit aufzuarbeiten. Vielmehr wird im Mediationsverfahren die Zukunft gestaltet.

Speziell bei wirtschaftlichen Streitigkeiten bietet sich die Mediation an als ein alternatives, außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Beteiligten mit Hilfe eines neutralen, allparteilichen Dritten freiwillig versuchen, selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösungen zum allseitigen Nutzen zu entwickeln.

Eine Wirtschaftsmediation kann ebenso bei gesellschaftsrechtlichen und innerbetrieblichen Konflikten (insbesondere bei Familienunternehmen) aber auch bei Verhandlungen zwischen Unternehmen gewinnbringend sein, denn die Mediation schafft vielfach die Möglichkeit, dass die Beteiligten auch in Zukunft gut miteinander auskommen.

Bei einer erfolgreichen und gerade nicht öffentlichen Mediation werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Eine Wirtschaftsmediation bietet sich vor allem bei folgenden Konfliktfeldern an:

  • Wirtschaftliche Auseinandersetzung
  • Auseinandersetzung zwischen Partnern, Nachbarn, etc.
  • Erbfolge
  • Gesellschafterstreitigkeit
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Umstrukturierungsmaßnahmen

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsmediator (IHK) Stephan Fröhle von der Kanzlei LORZ + PARTNER, Eichstätt gerne zur Verfügung.

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