Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf!
UNTERNEHMENS-
BERATUNG
Umstrukturierung von Gesellschaften
Die Umstrukturierung von Gesellschaften, Fusion von Unternehmen und Reorganisation von Unternehmen birgt große Chancen, aber auch etliche Risiken. Um Stolpersteine aus dem Weg zu räumen und den Anforderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) und Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) zu genügen, sind erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gefragt. Wir haben große Erfahrung mit:
- Verschmelzungen (Fusionen)
- Spaltungen und Ausgliederungen
- Sonstigen Übertragungen nach Umwandlungsrecht (UmwG, UmwStG)
Nachhaltige Nachfolgepolitik
Unternehmensnachfolge bedeutet meist nicht nur Veränderung in der Führung, sondern auch im Kapitalbereich und der Aufstellung und Ausrichtung des Unternehmens. Da sich eine Übergabesituation stets individuell gestaltet, sollte sie individuell konzipiert und von erfahrenen Beratern (Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern) begleitet werden. Damit die Nachfolgeregelungen nachhaltig den Erfolg des Unternehmens sichern, sind gute Vorsorgeplanung und ein kluger Übergabeplan wichtig. Ob es um Vermögensnachfolge zu Lebzeiten, gesellschaftsvertragliche Regelungen, oder Erbschaftssteueroptimierung geht – wir garantieren individuelle Beratung und Unterstützung bei der Realisierung.
IHRE ANSPRECHPARTNER
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