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Unsere Mandanten-Monatsinformation für November 2021 steht zum Abruf bereit. Diesmal informieren wir u.a. zu folgenden Themen:
Zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.
Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen, steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied kürzlich das Finanzgericht München.
Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätig-keit des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Hier geht es zu den Artikeln: Mandanten-Monatsinformation November 2021
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