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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER Mai 2019

Unser Newsletter für Mai 2019 steht zum Abruf bereit. Dieses Mal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2019 und Juni 2019
  • Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung
  • Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber
  • Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung
  • Ausübung der Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete bedarf nicht der Schriftform
  • EuGH muss über umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung entscheiden
  • Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
  • Entgelte für Garantiezusagen eines Gebrauchtwagenhändlers sind umsatzsteuerfrei
  • Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
  • Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners
  • Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung regelmäßig unzulässig
  • Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
  • Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

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