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Blitzlicht Mai 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort erhalten Sie die Möglichkeit, unseren Newsletter „Blitzlicht“, der Sie monatlich über aktuelle Neuerungen informiert, auch über unsere Homepage zu beziehen.
Die Ausgabe für den Monat Mai beinhaltet Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2017 und Juni 2017
- Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
- Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn
- AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
- Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften im Sondereigentum: Wohnungseigentümer zuständig
- Mieter darf im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen
- Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
- Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
- Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
- Rechtswidrige Mitnahme von Unterlagen durch die Steuerfahndung im Rahmen einer Hausdurchsuchung
- Umkleidezeit für besonders auffällige Dienstkleidung als Arbeitszeit
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
Download: Blitzlicht_05-2017