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Blitzlicht Dezember 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2017 und Januar 2018
  • Sprachaufenthalt im Ausland gilt nur unter besonderen Umständen als Berufsausbildung
  • Abgrenzung eines häuslichen Arbeitszimmers von einer Betriebsstätte
  • Neue Entwicklungen bei eigenkapitalersetzenden Darlehen
  • Begrenzung der Steuerermäßigung wegen Gewerbesteueranrechnung ist betriebsbezogen
  • Gestaltungsmissbrauch bei einer dem Verkauf von Aktien vorgeschalteten Schenkung an minderjährige Kinder
  • Gescheiterte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wegen fortbestehender Geschäftsführerstellung
  • Ausnahme bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten
  • Geänderte Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb ist weder Grundlagenbescheid noch rückwirkendes Ereignis
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig
  • Verkauf von „Wiesnbrezn“ auf dem Oktoberfest unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
  • Werbungskosten durch Vorhalten einer Wohnung am Arbeitsort während der Elternzeit

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

Download:  Blitzlicht Dezember 2017

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