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Blitzlicht Dezember 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2017 und Januar 2018
- Sprachaufenthalt im Ausland gilt nur unter besonderen Umständen als Berufsausbildung
- Abgrenzung eines häuslichen Arbeitszimmers von einer Betriebsstätte
- Neue Entwicklungen bei eigenkapitalersetzenden Darlehen
- Begrenzung der Steuerermäßigung wegen Gewerbesteueranrechnung ist betriebsbezogen
- Gestaltungsmissbrauch bei einer dem Verkauf von Aktien vorgeschalteten Schenkung an minderjährige Kinder
- Gescheiterte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wegen fortbestehender Geschäftsführerstellung
- Ausnahme bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten
- Geänderte Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb ist weder Grundlagenbescheid noch rückwirkendes Ereignis
- Ehrenamtliche Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig
- Verkauf von „Wiesnbrezn“ auf dem Oktoberfest unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
- Werbungskosten durch Vorhalten einer Wohnung am Arbeitsort während der Elternzeit
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitten sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
Download: Blitzlicht Dezember 2017