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Blitzlicht Oktober 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Blitzlicht“ ist ab sofort verfügbar. Diesmal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober 2017 und November 2017
- Häusliches Arbeitszimmer: Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrags sowie zum Abzug bei der Nutzung für mehrere Einkunftsarten
- Steuerbegünstigte Abfindung bei Vorliegen eines einvernehmlichen Auflösungsvertrags
- Steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau bei kleineren Beträgen
- Pflicht zur Einzelaufstellung der Bareinnahmen bei einem Taxiunternehmen
- Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulunterricht ist zweifelhaft
- Elektronische Klageerhebung über das Elster-Portal ist nicht zulässig
- Verbilligte Vermietung an Angehörige: Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote
- Anerkennung von Verlusten aus teilweiser Vermietung durch Zeitmietverträge und als Ferienwohnung
- Irritationen um die Mietpreisbremse
- Stromanbieter müssen Haushaltskunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB
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