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Steuerberater

Newsletter LORZ + PARTNER Juli 2019

Unser Newsletter für Juli 2019 steht zum Abruf bereit. Dieses Mal erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2019 und August 2019
  • Stipendiumsleistungen mindern nur teilweise die abziehbaren Ausbildungskosten
  • Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
  • Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
  • Ausländische Buchführungspflichten können deutsche steuerliche Buchführungspflicht begründen
  • Keine 5%-ige Versteuerung eines Übertragungsgewinns aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall
  • Vertraglich übernommene Gewerbesteuer als Veräußerungskosten
  • Die Legitimationswirkung der Gesellschafterliste greift auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen
  • Gewinnausschüttungsanspruch aus GmbH-Beteiligung kann bei hinreichender Sicherheit auch ohne Gewinnverwendungsbeschluss zu aktivieren sein
  • Anforderungen an den Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Erstattung zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer an Bauträger
  • Ältere Mieter dürfen nicht gekündigt werden
  • Sachverständigengutachten für Grundbesitzbewertung nicht stets vorrangig
  • Unbezahlter Sonderurlaub und gesetzlicher Urlaubsanspruch

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Ihre Kanzlei LORZ + PARTNER mbB

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