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An dieser Stelle dürfen wir Ihnen zuallererst ein gutes neues Jahr wünschen. In der vorliegenden Mandanten-Monatsinformation für Januar 2021 berichten wir u.a. zu folgenden Themen:
Fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt. Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt dieser Monatsinformation bilden.
Ein Großteil der Beiträge beschäftigt sich mit wichtigen steuerlichen Regelungen. Diese betreffen u. a. die Umsatzsteuersätze ab 2021, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anhebung der Entfernungspauschale, die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, die Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale sowie das Zweite Familienentlastungsgesetz.
Durch das Fortbestehen der Pandemie wurden verschiedene Fristen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise verlängert, wie beispielsweise bei den Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und dem sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer.
Hier geht es zu den Artikeln: Mandanten-Monatsinformation Januar 2021
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