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Steuerberater

Meldepflicht zum Transparenzregister für ALLE Unternehmen

Das seit 2017 bestehende Transparenzregister, in dem zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geführt werden, wurde am 01.08.2021 zu einem sogenannten Vollregister. Hiernach müssen sich die Daten der wirtschaftlich Berechtigten vollständig aus dem Transparenzregister selbst entnehmen lassen. Bisher konnten sich solche Unternehmen, deren wirtschaftlich Berechtigte z.B. aus dem Handelsregister ersichtlich waren, darauf berufen, dass schon dort alle erforderlichen Informationen eingetragen sind. Dies ist nun nicht mehr möglich. Daher besteht Handlungsbedarf.

Nach Wegfall der oben beschriebenen sogenannten Fiktionswirkung wird sich die Zahl der meldepflichtigen Unternehmen von bislang 400.000 auf ca. 1,9 Mio. erhöhen. Alle juristischen Personen des Privatrechts wie GmbH, AG und eingetragener Verein und alle in öffentlichen Registern eingetragenen Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaften müssen nun ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister selbst eintragen. Wirtschaftlich Berechtigter ist laut Gesetz jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

• mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder
• mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
• auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Dies bedeutet, dass sich das wirtschaftliche Interesse z.B. auch aus rein schuldrechtlichen Abreden ergeben kann, wie z.B. Stimmbindungsvereinbarungen, Stimmrechtspools oder Nießbrauchs- und Treuhandabreden. Gibt es bei einem Unternehmen keine solche Person, sind die Mitglieder des Vorstand bzw. der Geschäftsführung sogenannte fiktive wirtschaftlich Berechtigte. Auch diese müssen zum Transparenzregister gemeldet werden.

Verstöße gegen die Eintragungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Um derartige Strafzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen trotz bestehender Übergangsfristen unmittelbar zu handeln und die entsprechenden Informationen an das Transparenzregister online unter www.transparenzregister.de zu melden.

Sofern Ihr Unternehmen bereits eine Eintragung in das Transparenzregister vorgenommen hat, müssen Sie diese Eintragung lediglich auf ihre Aktualität hin überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Die entsprechende Meldung können Sie für Ihr Unternehmen in der Regel selbst vornehmen, es bedarf hierfür keiner Inanspruchnahme teurer Dienstleister aus dem Internet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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