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Steuerberater

Mandanten-Monatsinformation Oktober 2022

Unsere Mandanten-Monatsinformation für Oktober 2022 steht zum Abruf bereit. Diesmal informieren wir u.a. zu folgenden Themen:

Der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen. Vor dem Finanzgericht Hamburg wandte sich ein Kläger gegen die Erfassung von Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie beispielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Mindestlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation ein Mandanten-Info-Merkblatt zum Dritten Entlastungspaket, das eine Übersicht über den derzeitigen Diskussionsstand enthält.

Hier geht es zur Gesamtausgabe:

Mandanten-Monatsinformation Oktober 2022

Und hier zur Mandanten-Info:

Mandanten-Info Drittes Entlastungspaket

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

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