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AKTUELLE NEUIGKEITEN

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Unsere Mandanten-Monatsinformation für den Monat November 2024 steht bereit. Diesmal erhalten Sie Einblicke u. a. in folgende Themen:

Die Frage, ob ein Anspruch auf Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen besteht, beschäftigte das Finanzgericht Düsseldorf. Insbesondere bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.  So entschied der Bundesfinanzhof.

Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen führt auch zu Fragen an den Bundesfinanzhof. Dieser entschied, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.

Das Bundesfinanzministerium hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht. Darin erläutert es die zur E-Rechnung getroffenen Regelungen des Wachstumschancengesetzes und geht auf besondere Fragestellungen zur E-Rechnung ein.

Hier geht es zur Gesamtausgabe:  Mandanten-Monatsinformation November 2024

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

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