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Unsere Mandanten-Monatsinformation für den Monat Juli 2025 steht bereit. Diesmal erhalten Sie Einblicke u. a. in folgende Themen:
Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Die Übernahme von Schulden anlässlich des Erwerbs eines Wirtschaftsguts stellt lt. Bundesfinanzhof eine entgeltliche Gegenleistung dar.
Das Bundesministerium der Finanzen hat seine bisherigen Erläuterungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten (z. B. Bitcoin) aktualisiert und schwerpunktmäßig um Ausführungen zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der Krypto-Anleger erweitert.
Getränke und Speisen in der Systemgastronomie unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen – aber was gilt dann für ein typisches Spar-Menü (z. B. aus Burger, Pommes und Getränk)? Der Bundesfinanzhof hat das Lieblingsmodell (Food-and-Paper-Methode) der Systemgastronomie mit einer aktuellen Entscheidung zurechtgestutzt.
Bei der Berechnung der Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung. Freiwillige geleistete Rentenbeiträge werden nicht berücksichtigt. Der allgemeine Gleichheitssatz wird dadurch nicht verletzt. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Hier geht es zur Gesamtausgabe: Mandanten-Monatsinformation Juli 2025
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